Die Landesregierung NRW hat heute verfügt, dass Sport in geschlossenen Räumen ab Montag in NRW bis Ende November verboten ist.
Deshalb müssen wir Euch leider mitteilen, dass wir ab Montag 02.11.2020 unsere Tennishalle einschließlich aller Räumlichkeiten komplett schließen müssen.

Die am 30.10.2020 veröffentlichte und ab dem 02.11.2020 geltende Verordnung zum Schutz der Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 trifft nur insofern einer Klarstellung, als Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig ist. Allerdings ausschließlich außerhalb geschlossener Räumlichkeiten.

Die Frage, wie der Oberbegriff „Individualsport“ zu verstehen ist, bleibt dabei offen. Wir sind um Klärung dieser Frage bemüht und werden unverzüglich informieren, sobald es hierzu eine Klarstellung gibt.

Bis dahin folgen wir der Empfehlung des Sportamtes der Stadt Neuss und schließen bis auf weiteres unsere Tennisanlage einschließlich Aussen- und Hallenplätze für jegliche Sportausübung.

Die Gastronomie bleibt ebenfalls geschlossen.

Wir können nur hoffen, dass auch diese Maßnahmen dazu beitragen entsprechende Wirkung bei der Pandemie zu zeigen und wir im Dezember wieder spielen können bzw. mit der Klarstellung des Begriffs „Individualsport“ Lockerungen erreichen.

Bleibt bitte alle gesund und nehmt den Virus ernst !